Rechtliche Grundlagen s. auch BASS 12-31 Nr.1
- Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und nehmen Bezug zum Unterricht.
- Hausaufgaben dienen zum Einüben, Einprägen und Anwenden des im
Unterricht Erarbeiteten, aber auch zur Vorbereitung neuer Aufgaben.
- Bei Ganztagesschulen sollen Hausaufgaben in das Gesamtkonzept integriert werden, sodass zu Hause keine Hausaufgaben erledigt werden müssen.
- Hausaufgaben sind kein Ersatz für fehlenden oder ausgefallenen Unterricht und dürfen nicht zur Disziplinierung aufgegeben werden.
- Hausaufgaben sollen selbstständig sowie in angemessener Zeit „erledigbar“ sein,
d.h. bezogen auf den einzelnen Tag für die Klassen 1 und 2 in 30 Minuten und für die Klassen 3 und 4 in 45 Minuten.
- Hausaufgaben sollen differenziert gestellt werden. Zudem müssen den Kindern entsprechende Arbeitstechniken geläufig sein.
- Hausaufgaben sind regelmäßig zu kontrollieren, auszuwerten und anzuerkennen.
- Bei Hitzefrei und vor Feiertagen dürfen keine Hausaufgaben aufgegeben werden.
- Die Konferenzen sollen sich regelmäßig mit den Grundsätzen und den Maßstäben für Hausaufgaben sowie deren Verteilung befassen.
Allgemeine Vereinbarungen
- Alle Kinder erhalten in der Regel jeden Tag Hausaufgaben.
- Hausaufgaben werden in das Hausaufgabenheft eingetragen.
- Die Hausaufgaben werden täglich auf Vollständigkeit überprüft.
- Nichterledigte Hausaufgaben werden nachgearbeitet.
Verbindliche Abkürzungen: Farben der Schnellhefter:
- AH : Arbeitsheft - Rot: Deutsch
- AB : Arbeitsblatt - Blau: Mathe
- * : Zusatzaufgabe - Grün: Sachunterricht
- D : Deutsch - Lila/Pink: Englisch
- M : Mathe - Weiß: Musik
- SU : Sachunterricht - Schwarz: Religion
- REL : Religion - Gelb: Post für die Eltern
- MU : Musik
- KU : Kunst
- E : Englisch
- SP : Sport