„Schülerinnen und Schüler werden durch die Grundschule individuell gefördert. Dies gilt vor allem für Kinder, die besonderer Unterstützung bedürfen, um erfolgreich im Unterricht mitarbeiten zu können. Das schulische Förderkonzept kann Maßnahmen der äußeren wie der inneren Differenzierung sowie zusätzliche Förderangebote umfassen.“
(AO Grundschule NRW, § 4 (1))
Auf der Grundlage dieser verbindlichen Vorgaben leiten wir für uns folgende übergeordnete Zielsetzungen ab:
- die individuelle Lernausgangslage jedes Kindes unserer Schule richtig zu erkennen und passende Materialien bereitzustellen
- Lernschwierigkeiten so früh wie möglich zu erkennen, um genau zu ermitteln, an welcher Stelle im Lernprozess diese Schwierigkeiten beginnen
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Hilfestellungen geben und entscheiden, wie lange (1-3 Jahre) ein Kind in der Schuleingangsphase verbleiben soll
- ggf. zu überlegen, ob ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs einzuleiten ist
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die Eltern über verschiedene Möglichkeiten zur Nutzung außerschulischer Hilfsangebote zu beraten
Der Förderunterricht findet an unserer Schule im Klassenverband oder – je nach zur Verfügung stehender Lehrerstundenzahl – in parallelen oder zusätzlichen Kleingruppen statt.
Suche nach Ursachen:
- Einschulungsdiagnostik bei den Schulanmeldungen
- Genaues Beobachten und Dokumentieren der Auffälligkeiten
- Einsehen der Schülerakte und Erwerb weiterer Informationen, z. B.
durch Elterngespräche, Fachlehrer, Schulleitung, ggf. Rücksprache mit Institutionen, die das Kind bereits kennen, bzw. behandelt haben (Kindergarten, Fachärzte, Therapeuten, Beratungsstellen)
- Förderplan erstellen